Ist das arbeitnehmerähnliche Rechtsverhältnis für behinderte Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen noch zeitgemäß?
Wendt, S.; · Behindertenrecht, Stuttgart · 2014 · Heft 4 · S. 59 bis 65
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach der Rechtsprechung des BAG6 ist Arbeitnehmer, wer aufgrund privatrechtlichen Vertrags im Dienst eines Anderen zu fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist. Von einer solchen fremdbestimmten, weisungsabhängigen Beschäftigung ist in WfbM auszugehen, da diese eine arbeitsmarktna-he Beschäftigung vorhalten und ein wirtschaftliches Arbeitsergebnis erzielen muss, das aus der Arbeitskraft der behinderten Beschäftigten nach ihrem jeweiligen Leistungsvermögen geschaffen wird. Es wird von ihnen als Untergrenze ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erwartet, § 136 Abs…