CareLit Fachartikel

Pflegeeinrichtungen droht böses Erwachen

BIERTHER, I. R.; · Care konkret, Hannover · 2014 · Heft 4 · S. 4

Dokument
149732
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Care konkret, Hannover
Autor:innen
BIERTHER, I. R.;
Ausgabe
Heft 4 / 2014
Jahrgang 17
Seiten
4
Erschienen: 2014-04-11 00:00:00
ISSN
1435-9286
DOI

Zusammenfassung

Viele Betreiber von Pflegeeinrichtungen suchen händeringend Personal, um ihre Stellen zu besetzen. Häufig werden ihnen Dienstleistungen von selbstständigen Pflegekräften angeboten. Dabei ist jedoch Vorsicht geboten. Eine vermeintlich selbstständige Fachpflegerin unterlag beim Sozialgericht (SG) Dortmund (Urteil vom 29. Oktober 2013, Az. : S 25 R 2232/12). Sie ist - wie von der Deutschen Rentenversicherung Bund richtig festgestellt - abhängig beschäftigt, also eine Arbeitnehmerin.

Schlagworte

KRANKENHAUS TÄTIGKEIT RENTENVERSICHERUNG GERICHT ARBEITNEHMER BETREIBER ESSEN ANÄSTHESIE LEISTUNG AUFWACHRAUM PATIENTEN VERSICHERUNG PFLEGEPERSONEN KRANKENPFLEGE ARBEITSVERHÄLTNIS PAPIER