CareLit Fachartikel

Bauabzugsteuer trifft auch Pflegedienste

KRYS, A.; · Care konkret, Hannover · 2014 · Heft 4 · S. 10

Dokument
149737
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Care konkret, Hannover
Autor:innen
KRYS, A.;
Ausgabe
Heft 4 / 2014
Jahrgang 17
Seiten
10
Erschienen: 2014-04-11 00:00:00
ISSN
1435-9286
DOI

Zusammenfassung

Wer glaubt, dass Bauabzugsteuer nur Unternehmen der Baubranche betrifft, kann schnell in die Steuerfalle „Bauabzugsteuer tappen. Denn die Bauabzugsteuer müssen die Bauherren entrichten. Wird eine Bauleistung an einen Pflegedienst erbracht, ist dieser grundsätzlich verpflichtet, einen Steuerabzug einzubehalten. Diese Pflicht zum Steuerabzug trifft alle unternehmerisch Tätigen und damit auch Pflegedienste, unabhängig davon ob sie als Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder als Pflegedienst- GmbH betrieben werden. Bereits eine nur geringfügige unternehmerische Tätigkeit ohne Gewinnerzielungsabsicht reicht aus.

Schlagworte

BAUWESEN DACH HERSTELLUNG INSTANDHALTUNG PFLEGE PFLEGEPERSONAL BAUBRANCHE WOHNUNG ROLLE HÖHE BESCHEINIGUNG STEUERN Care konkret Hannover