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Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung einer Auszubildenden BGB § 626 Abs. 1; AGG § 3 Abs. 4, § 7 Abs. 3; TVÖD-AT § 33

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2014 · Heft 3 · S. 147 bis 157

Dokument
149741
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 3 / 2014
Jahrgang 18
Seiten
147 bis 157
Erschienen: 2014-03-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Am 18. 10. 2012 informierte die Auszubildende für den Beruf der Gesundhcitsund Krankenpflegerin, Frau D. , geboren 1993, die Stationsleitung und den Pflege-fachlciter darüber, dass sie vom Kläger am 15. und 16. 10. 2012 sexuell belästigt worden sei. Der Kläger habe sie zunächst am 15-10. 2012 während der Frühschicht im Frühstücksraum, in dem sie sich alleine aufgehalten hätten, auf ihre Oberweite angesprochen und gefragt, ob diese »echt« sei und er ihre Brüste berühren dürfe. Am 16. 10. 2012 habe der Kläger Frau D. dann in einem Nebenraum in den Arm genommen, ihr an die Brust gefasst und versucht, sie zu küssen.…

Schlagworte

KÜNDIGUNG ABMAHNUNG ARBEITGEBER GERICHT SEXUELLE BELÄSTIGUNG ARBEITSPLATZ RECHTSPRECHUNG BERÜHRUNG BRUST FRAUEN SPRACHE ARBEITSVERHÄLTNIS HÖHE ARM SCHREIBEN BERATUNG