CareLit Fachartikel

Arbeitsvertrag und urheberrechtliche Ansprüche, Auslegung des Wortes »netto« in einer Vereinbarung

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2014 · Heft 3 · S. 157 bis 165

Dokument
149742
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 3 / 2014
Jahrgang 18
Seiten
157 bis 165
Erschienen: 2014-03-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Besteht zwischen den Arbeitsvertragsparteien Streit um die Nutzungsrechte für ein von der Arbeitnehmerin erstelltes »Curriculum für das integrierte Bildungskonzept Weiterbildung Prozessmanagement und das Studium BBA Case Management im Gesundheitswesen« und fordert die Arbeitnehmerin von der Arbeitgeberin Zahlung der auf den Betrag von 20.000 € anfallenden Steuern, muss die zugrunde liegende Vereinbarung ausgehend von Wortlaut und Willen der Parteien zum Inhalt haben, dass die Arbeitgeberin trotz der Tatsache, dass nicht um »geschuldeten Arbeitslohn«, sondern um »die Vergütung von Leistungsschutzrechten« gestritt…

Schlagworte

VEREINBARUNG VERGÜTUNG ARBEITSVERTRAG ARBEITGEBER CURRICULUM ARBEITNEHMER ARBEIT STEUERN HÖHE SCHREIBEN VERHALTEN GESUNDHEITSWESEN ARBEITSVERHÄLTNIS ARBEITSLEISTUNG RECHTSANWÄLTE BEURTEILUNG