Arbeitsvertrag und urheberrechtliche Ansprüche, Auslegung des Wortes »netto« in einer Vereinbarung
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2014 · Heft 3 · S. 157 bis 165
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Besteht zwischen den Arbeitsvertragsparteien Streit um die Nutzungsrechte für ein von der Arbeitnehmerin erstelltes »Curriculum für das integrierte Bildungskonzept Weiterbildung Prozessmanagement und das Studium BBA Case Management im Gesundheitswesen« und fordert die Arbeitnehmerin von der Arbeitgeberin Zahlung der auf den Betrag von 20.000 € anfallenden Steuern, muss die zugrunde liegende Vereinbarung ausgehend von Wortlaut und Willen der Parteien zum Inhalt haben, dass die Arbeitgeberin trotz der Tatsache, dass nicht um »geschuldeten Arbeitslohn«, sondern um »die Vergütung von Leistungsschutzrechten« gestritt…