CareLit Fachartikel
Zur Fortsetzung der Therapie eines Wachkomapatienten -mutmaßlicher PatientenwilleBGB§ 1901a, § 1901b
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2014 · Heft 3 · S. 176 bis 183
Dokument
149744
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Oberlandesgericht hatte mithin die Rechtsfrage zu entscheiden, ob nach dem Versterben des Patienten, der sich in einem Wachkoma befand, Schmerzensgeldansprüche der Angehörigen aus eigenem oder übergegangenem Recht bestehen. Dies wiederum setzt die Klärung der Rechtsfrage voraus, ob ein mutmaßlicher Wille des Patienten dahingehend bestand, dass er in der konkreten Situation, in der er sich befand, keine weiteren lebensverlängernden Maßnahmen mehr gewollt hätte.
Schlagworte
THERAPIE
PATIENT
TOD
PATIENTENVERFÜGUNG
URTEIL
ENTSCHEIDUNG
RECHTSPRECHUNG
KONSENS
ELTERN
PATIENTEN
PRAXIS
PATIENTENVERFÜGUNGEN
HÖHE
SYNDROM
BRONCHOPNEUMONIE
FIEBER