CareLit Fachartikel

Zur Fortsetzung der Therapie eines Wachkomapatienten -mutmaßlicher PatientenwilleBGB§ 1901a, § 1901b

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2014 · Heft 3 · S. 176 bis 183

Dokument
149744
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 3 / 2014
Jahrgang 18
Seiten
176 bis 183
Erschienen: 2014-03-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Das Oberlandesgericht hatte mithin die Rechtsfrage zu entscheiden, ob nach dem Versterben des Patienten, der sich in einem Wachkoma befand, Schmerzensgeldansprüche der Angehörigen aus eigenem oder übergegangenem Recht bestehen. Dies wiederum setzt die Klärung der Rechtsfrage voraus, ob ein mutmaßlicher Wille des Patienten dahingehend bestand, dass er in der konkreten Situation, in der er sich befand, keine weiteren lebensverlängernden Maßnahmen mehr gewollt hätte.

Schlagworte

THERAPIE PATIENT TOD PATIENTENVERFÜGUNG URTEIL ENTSCHEIDUNG RECHTSPRECHUNG KONSENS ELTERN PATIENTEN PRAXIS PATIENTENVERFÜGUNGEN HÖHE SYNDROM BRONCHOPNEUMONIE FIEBER