CareLit Fachartikel

Zur Einsichtnahme in die Pflegeund Behandlungsunterlagen durch die gesetzliche Krankenkasse

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2014 · Heft 3 · S. 188 bis 191

Dokument
149746
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 3 / 2014
Jahrgang 18
Seiten
188 bis 191
Erschienen: 2014-03-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Haben die Erben einer verstorbenen PfLege-heimbewohnerin das Ärzteund Pflegepersonal von der Schweigepflicht entbunden, besteht ein Anspruch des gesetzlichen Krankenversicherers auf Vorlage der Behandlungsund Pflegedokumentation. Hierfür genügt die nicht völlig fern liegende Möglichkeit eines Schadensereignisses in zeitlichem Zusammenhang mit dem Aufenthalt des Versicherten in der Pflegeeinrichtung. Anhaltspunkte, aus denen eine nennenswerte Wahrscheinlichkeit für einen Pflegeoder Behandlungsfehler folgt, muss der klagende Krankenversicherer in dieser Konstellation nicht vortragen.

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF KRANKENKASSE PFLEGEDOKUMENTATION SCHWEIGEPFLICHT SEPSIS ENTSCHEIDUNG WAHRSCHEINLICHKEIT BEHANDLUNGSFEHLER ZEIT HÖHE KOMA GESUNDHEITSZUSTAND TOD ERKÄLTUNG UNTERLAGEN RECHTSPRECHUNG