Zur Einsichtnahme in die Pflegeund Behandlungsunterlagen durch die gesetzliche Krankenkasse
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2014 · Heft 3 · S. 188 bis 191
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Haben die Erben einer verstorbenen PfLege-heimbewohnerin das Ärzteund Pflegepersonal von der Schweigepflicht entbunden, besteht ein Anspruch des gesetzlichen Krankenversicherers auf Vorlage der Behandlungsund Pflegedokumentation. Hierfür genügt die nicht völlig fern liegende Möglichkeit eines Schadensereignisses in zeitlichem Zusammenhang mit dem Aufenthalt des Versicherten in der Pflegeeinrichtung. Anhaltspunkte, aus denen eine nennenswerte Wahrscheinlichkeit für einen Pflegeoder Behandlungsfehler folgt, muss der klagende Krankenversicherer in dieser Konstellation nicht vortragen.