CareLit Fachartikel

Zum Abrechnungsbetrug der Inhaberin eines Pflegedienstes zulasten zweier Krankenkassen(hier: Aufrechterhaltung der Arrestanordnung)

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2014 · Heft 3 · S. 191 bis 200

Dokument
149747
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 3 / 2014
Jahrgang 18
Seiten
191 bis 200
Erschienen: 2014-03-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Wer unter Berufung auf eine bestimmte Rahmenvereinbarung, in der die tatsächlichen und rechtlichen Bedingungen für die abgerechnete Leistung festgeschrieben sind, ein Honorar einfordert, behauptet damit zugleich konkludent die vertragsgemäße Erbringung und Abrechnungsfähigkeit der in Rechnung gestellten Leistung, hier der ordnungsgemäßen Durchführung von Kursen auf dem Gebiet der Altenund Krankenpflege für ehrenamtlich tätige Personen oder für Angehörige durch einen für die Erbringung von Pflegeleistungen zugelassenen Leistungserbringer.

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG BUNDESGERICHTSHOF KRANKENHAUS LEISTUNGSABRECHNUNG RECHTSPRECHUNG LEISTUNG KRANKENPFLEGE PERSONEN ZEIT GESUNDHEITSWESEN HÖHE BETRUG HONORAR BESCHEINIGUNG NEUROLOGIE PSYCHIATRIE