CareLit Fachartikel
Zum Abrechnungsbetrug der Inhaberin eines Pflegedienstes zulasten zweier Krankenkassen(hier: Aufrechterhaltung der Arrestanordnung)
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2014 · Heft 3 · S. 191 bis 200
Dokument
149747
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wer unter Berufung auf eine bestimmte Rahmenvereinbarung, in der die tatsächlichen und rechtlichen Bedingungen für die abgerechnete Leistung festgeschrieben sind, ein Honorar einfordert, behauptet damit zugleich konkludent die vertragsgemäße Erbringung und Abrechnungsfähigkeit der in Rechnung gestellten Leistung, hier der ordnungsgemäßen Durchführung von Kursen auf dem Gebiet der Altenund Krankenpflege für ehrenamtlich tätige Personen oder für Angehörige durch einen für die Erbringung von Pflegeleistungen zugelassenen Leistungserbringer.
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
BUNDESGERICHTSHOF
KRANKENHAUS
LEISTUNGSABRECHNUNG
RECHTSPRECHUNG
LEISTUNG
KRANKENPFLEGE
PERSONEN
ZEIT
GESUNDHEITSWESEN
HÖHE
BETRUG
HONORAR
BESCHEINIGUNG
NEUROLOGIE
PSYCHIATRIE