BSG beschränkt medizinische Drittleistungen im Krankenhaus
Kuhlmann, J.-M.; · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2014 · Heft 4 · S. 400 bis 404
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In letzter Konsequenz verbietet das BSG mit seinem Urteil vom 19. September 2013 das Outsourcing von wesentlichen ärztlichen oder auch nichtärztlichen Hilfeleistungen. So soll es dem im konkreten Fall beigeladenen Krankenhausträger untersagt sein, den Bereich der Heilmittelerbringung auf ein in der Rechtsform einer GmbH gegründetes Tochterunternehmen zu übertragen. Geschieht dies gleichwohl, so hat das BSG dafür bereits die passende Rechtsfolge bei der Hand: Die vom Kooperationspartner erbrachten Leistungen gelten nicht als solche des Krankenhauses.