CareLit Fachartikel

BSG beschränkt medizinische Drittleistungen im Krankenhaus

Kuhlmann, J.-M.; · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2014 · Heft 4 · S. 400 bis 404

Dokument
149816
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen
Autor:innen
Kuhlmann, J.-M.;
Ausgabe
Heft 4 / 2014
Jahrgang 31
Seiten
400 bis 404
Erschienen: 2014-04-01 00:00:00
ISSN
0175-4548
DOI

Zusammenfassung

In letzter Konsequenz verbietet das BSG mit seinem Urteil vom 19. September 2013 das Outsourcing von wesentlichen ärztlichen oder auch nichtärztlichen Hilfeleistungen. So soll es dem im konkreten Fall beigeladenen Krankenhausträger untersagt sein, den Bereich der Heilmittelerbringung auf ein in der Rechtsform einer GmbH gegründetes Tochterunternehmen zu übertragen. Geschieht dies gleichwohl, so hat das BSG dafür bereits die passende Rechtsfolge bei der Hand: Die vom Kooperationspartner erbrachten Leistungen gelten nicht als solche des Krankenhauses.

Schlagworte

PERSONAL URTEIL KRANKENHAUS KRANKENHAUSTRÄGER RECHT RECHTSPRECHUNG ZULASSUNG HAND FREIHEIT KRANKENHÄUSER ZEIT ES TAGESKLINIK PATIENTEN KRANKHEIT PRAXIS