Abgrenzung Arzneimittel/Wirkstoffe AMG § 72
Pharma Recht, Frankfurt · 2014 · Heft 4 · S. 148 bis 153
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin ist ein Chemieunternehmen, das sich u. a. mit der Einfuhr und dem Vertrieb von Dritten hergestellte Erzeugnisse befasst, insbesondere auch Magnesiumund Calciumcarbonat. Sie bezieht u. a. von einem Hersteller aus den USA Produkte und führt diese in Säcken und Tonnen in das Bundesgebiet ein. Auf diesen befinden sich in englischer Sprache u. a. der Qualitätshinweis „direct compression sowie der Hinweis „Caution for further manufacturing proeeedings or repa-cking. Die Produkte befinden sich in Granulatform und sind mineralogischen Ursprungs. Die Klägerin verkauft die drei Produkte an Arzneimittelherstel…