CareLit Fachartikel

Abgrenzung Arzneimittel/Wirkstoffe AMG § 72

Pharma Recht, Frankfurt · 2014 · Heft 4 · S. 148 bis 153

Dokument
149832
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2014
Jahrgang 36
Seiten
148 bis 153
Erschienen: 2014-04-01 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Die Klägerin ist ein Chemieunternehmen, das sich u. a. mit der Einfuhr und dem Vertrieb von Dritten hergestellte Erzeugnisse befasst, insbesondere auch Magnesiumund Calciumcarbonat. Sie bezieht u. a. von einem Hersteller aus den USA Produkte und führt diese in Säcken und Tonnen in das Bundesgebiet ein. Auf diesen befinden sich in englischer Sprache u. a. der Qualitätshinweis „direct compression sowie der Hinweis „Caution for further manufacturing proeeedings or repa-cking. Die Produkte befinden sich in Granulatform und sind mineralogischen Ursprungs. Die Klägerin verkauft die drei Produkte an Arzneimittelherstel…

Schlagworte

ARZNEIMITTEL HERSTELLUNG RECHTSPRECHUNG RICHTLINIE WIRKUNG ENTSCHEIDUNG CALCIUMCARBONAT SPRACHE ES VERHALTEN MENSCHEN DEUTSCHLAND APOTHEKEN APOTHEKER PATIENTEN ARZNEIMITTELHERSTELLUNG