CareLit Fachartikel
Werbliche Angabe für ein Arzneimittel mit Zitat
Pharma Recht, Frankfurt · 2014 · Heft 4 · S. 153 bis 157
Dokument
149833
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ist die in der Werbung zitierte Fachinformation durch eine neue Fassung ersetzt worden, so besteht für eine Werbung unter Bezugnahme auf die veraltete Fachinformation keine Wiederholungsgefahr, wenn mit dieser nur während ihrer zeitlichen Gültigkeit geworben worden ist. In dieser Konstellation fehlt es auch an einer Erstbe-gehungsgefahr, weil nicht anzunehmen ist, der Werbende werde, nachdem die verwendete Version der Fachinformation ihre Gültigkeit verloren hat, mit ihr weiterhin werben.
Schlagworte
MARKETING
ARZNEIMITTEL
STUDIE
BUNDESGERICHTSHOF
DOSIERUNG
WISSENSCHAFT
ZULASSUNG
WERBUNG
DEUTSCHLAND
BLEPHAROSPASMUS
DYSTONIE
HAND
SPASTIK
EXTREMITÄTEN
RECHTSPRECHUNG
PATIENTEN