CareLit Fachartikel

Werbliche Angabe für ein Arzneimittel mit Zitat

Pharma Recht, Frankfurt · 2014 · Heft 4 · S. 153 bis 157

Dokument
149833
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2014
Jahrgang 36
Seiten
153 bis 157
Erschienen: 2014-04-01 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Ist die in der Werbung zitierte Fachinformation durch eine neue Fassung ersetzt worden, so besteht für eine Werbung unter Bezugnahme auf die veraltete Fachinformation keine Wiederholungsgefahr, wenn mit dieser nur während ihrer zeitlichen Gültigkeit geworben worden ist. In dieser Konstellation fehlt es auch an einer Erstbe-gehungsgefahr, weil nicht anzunehmen ist, der Werbende werde, nachdem die verwendete Version der Fachinformation ihre Gültigkeit verloren hat, mit ihr weiterhin werben.

Schlagworte

MARKETING ARZNEIMITTEL STUDIE BUNDESGERICHTSHOF DOSIERUNG WISSENSCHAFT ZULASSUNG WERBUNG DEUTSCHLAND BLEPHAROSPASMUS DYSTONIE HAND SPASTIK EXTREMITÄTEN RECHTSPRECHUNG PATIENTEN