CareLit Fachartikel
Irreführung über die wissenschaftliche Erwiesenheit einer Äquivalenzbehauptung
Pharma Recht, Frankfurt · 2014 · Heft 4 · S. 157 bis 161
Dokument
149834
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Fachinformation eines Arzneimittels gem. § lla AMG ist von der Legitimationswirkung des Verwaltungsakts über die Zulassung des Arzneimittels umfasst. Denn der gem. § 22 Abs. 7 S. 1 AMG im Zulassungsverfahren vorzulegende Entwurf der Fachinformation ist Gegenstand der behördlichen Prüfung. Wegen der Verwendung der durch die Zulassungsbehörde gebilligten Fachinformation kann deshalb Unterlassung auf wcttbewerbsrechtlichcr Grundlage (hier: wegen Irreführung über die wissenschaftliche Erwiesenheit einer Äquivalenzbehauptung) nicht verlangt werden (vgl. BGH, GRUR 2005, 778 - Atemtest).
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
BUNDESGERICHTSHOF
DOSIERUNG
RECHTSPRECHUNG
VERBOT
THERAPIE
ZULASSUNG
DEUTSCHLAND
DYSTONIE
HAND
BLEPHAROSPASMUS
SPASTIK
EXTREMITÄTEN
PATIENTEN
SCHREIBEN
ES