CareLit Fachartikel

Irreführung über die wissenschaftliche Erwiesenheit einer Äquivalenzbehauptung

Pharma Recht, Frankfurt · 2014 · Heft 4 · S. 157 bis 161

Dokument
149834
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2014
Jahrgang 36
Seiten
157 bis 161
Erschienen: 2014-04-01 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Die Fachinformation eines Arzneimittels gem. § lla AMG ist von der Legitimationswirkung des Verwaltungsakts über die Zulassung des Arzneimittels umfasst. Denn der gem. § 22 Abs. 7 S. 1 AMG im Zulassungsverfahren vorzulegende Entwurf der Fachinformation ist Gegenstand der behördlichen Prüfung. Wegen der Verwendung der durch die Zulassungsbehörde gebilligten Fachinformation kann deshalb Unterlassung auf wcttbewerbsrechtlichcr Grundlage (hier: wegen Irreführung über die wissenschaftliche Erwiesenheit einer Äquivalenzbehauptung) nicht verlangt werden (vgl. BGH, GRUR 2005, 778 - Atemtest).

Schlagworte

ARZNEIMITTEL BUNDESGERICHTSHOF DOSIERUNG RECHTSPRECHUNG VERBOT THERAPIE ZULASSUNG DEUTSCHLAND DYSTONIE HAND BLEPHAROSPASMUS SPASTIK EXTREMITÄTEN PATIENTEN SCHREIBEN ES