Verfassungsmäßigkeit einer Präklusion -Melisseblätterextrakt
Pharma Recht, Frankfurt · 2014 · Heft 4 · S. 161 bis 164
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin beansprucht eine Neubescheidung ihres Antrages auf Verlängerung der (fiktiven) Zulassung für das von ihr vertriebene Arzneimittel „SEDinfant®-Lösung hinsichtlich des Anwendungsgebiets „nervös bedingte Einschlafstörungen. Das Verwaltungsgericht hat ihre Klage abgewiesen, weil die Zulassung des Arzneimittels insoweit wegen einer mit Anzeige vom 8- Juli 1994 vorgenommenen unzulässigen Änderung des arzneilich wirksamen Bestandteils, spätestens aber nach § 105 Abs. 4a Satz 4 des Arzncimit-telgesetzes -- AMG mit Ablauf des 1. Februar 2001 erloschen sei. Daran ändere die bestandskräftige Verlängerung der Z…