Sternstunde für Patientenrecht?
Reker-Barske, E.; · G+G, Gesundheit und Gesellschaft, Remagen · 2014 · Heft 4 · S. 22 bis 26
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Europa gewinnt immer mehr Einfluss auf das deutsche Gesundheitswesen. Dies erscheint auf den ersten Blick verwunderlich. Denn nach dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sind die Kompetenzen Brüssels für das Gesundheitswesen sehr eingeschränkt. Dort ist festgelegt, dass die Ausgestaltung des Gesundheitswesens und der medizinischen Versorgung in nationaler Zuständigkeit liegt. Die EU wird nur ergänzend und unterstützend tätig (Artikel 168 AEUV). Allerdings haben die Mitgliedstaaten bei der Ausübung ihrer Gestaltungshoheit das Gemeinschaftsrecht zu beachten. So müssen die nationalen Regelu…