SOLLEN ALLE PFLEGENDEN GLEICH VIEL VERDIENEN?
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2014 · Heft 5 · S. 426 bis 427
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Meines Erachtens sollte sich die Eingruppierung in eine Gehaltsstufe nach der Ausbildung, Fachweiterbildung oder kontinuierlichen Fortbildung und der Arbeitsbelastung im klinischen Setting richten. Das heißt, dass es nach einem Bachelorbzw. Masterabschluss, nach einer zweijährigen Fortbildung für Pflegepädagogik oder Pflegemanagement und nach dem Abschluss einer zweijährigen Fachweiterbildung in Intensivpflege, Anästhesie, Psychiatrie, etc. - oder dem Äquivalent in Teilzeit - eine höhere Vergütung geben muss. Das heißt aber auch, dass alle diejenigen eine höhere Einstufung erhalten sollten, die in den vergangene…