CareLit Fachartikel

Auf Nummer sicher gehen

Heim, C.; · Altenpflege, Hannover · 2014 · Heft 5 · S. 42

Dokument
149961
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenpflege, Hannover
Autor:innen
Heim, C.;
Ausgabe
Heft 5 / 2014
Jahrgang 39
Seiten
42
Erschienen: 2014-05-01 00:00:00
ISSN
0341-0455
DOI

Zusammenfassung

Medikamente, die unter das Betäu-bungsmittelgesetz (BtM) fallen, sind in einem hierfür vorgesehenen Schrank verschlossen aufzubewahren. Der Schlüssel muss sich bei der examinierten Fachkraft befinden und persönlich an die nächste schichtverantwortliche Per-son weitergegeben werden. Wichtig ist, dass Sie die Lieferung und die Ausgabe des Arzneimittels genau im BtM-Buch dokumentieren. Es darf nur die benötigte Menge entnommen werden, auch der Verlust einer Dosis ist schriftlich festzuhalten. Ist die Verordnung der BtM nicht mehr relevant oder verstirbt der Bewohner, müssen die Medikamente zurück an die Apotheke. E…

Schlagworte

APOTHEKE ARZNEIMITTEL SICHERHEIT TEMPERATUR ALTENPFLEGE SALBEN NAMEN GENERIKA ES PERSONEN Hannover