Neuer Expertenstandard ist ab Herbst 2015 verpflichtend
Altenheim, Hannover · 2014 · Heft 5 · S. 4 bis 5
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Erstmals wurde für einen Quali-tätsstandard keine Risikogrup-pen definiert, da alle Menschen, die dauerhaft auf pflegerische Hilfe angewiesen sind, zur Ziel-gruppe des neuen Experten-standards gehören. Der vorge-stellte Entwurf beschreibt die Maßnahmen, die Pflegefachkraft und Einrichtung einleiten müssen, um die Mobilität von pflegebedürftigen Menschen zu erhalten und zu fördern. Dazu zahlt die Einschätzung des aktuellen Mobilitätsstatus, Infor-mation, Beratung und Anleitung von Pflegebedürftigen und Angehörigen sowie Planung und Durchführung von Maßnahmen in Kooperation mit anderen Berufsgruppen.