Den Anerkennungsbetrag gibt es nur bei zusätzlichen Maßnahmen
Klie, T.; · Altenheim, Hannover · 2014 · Heft 5 · S. 32 bis 33
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Aktivierungsmaßnahmen immer dokumentieren Das Landessozialgericht (LSG) Essen hat in einem Grundsatzurteil die Klage eines Heimträgers gegen die Pflegekasse einer Bewohnerin auf Zahlung des Anerkennungsbetrages für die Herabstufung der Bewohnerin abgewiesen. Demgegenüber hatte in erster Instanz das Sozialgcricht (SG) Münster die Kasse noch zur Zahlung verurteilt. Während das SG Münster die Ansicht vertritt, dass bereits die Herabstufung an sich hinreichender Nachweis sei für die Durchführung aktivierender und rehabilitativer Maßnahmen, wie von § 87 Abs. 4 SGB XI gefordert, verlangt das LSG über die ohnehin zu er…