CareLit Fachartikel

Bei Alkoholmissbrauch ist konsequentes Handeln Pflicht

Sausen, P.; · Altenheim, Hannover · 2014 · Heft 5 · S. 36 bis 37

Dokument
149976
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Sausen, P.;
Ausgabe
Heft 5 / 2014
Jahrgang 53
Seiten
36 bis 37
Erschienen: 2014-05-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Ein sogenanntes absolutes Alkoholverbot im Betrieb kann im Arbeitsvertrag, aber auch durch Dienstanweisung oder eine entsprechende Betriebsvereinbarung geregelt und umgesetzt werden. Zu beachten ist, dass Alkoholverbote in Betrieben mit Betriebsräten der Zustimmung des Betriebsrates bedürfen. Die Anforderungen an die pflegerische Tätigkeit bedingen, dass in der Pflege Alkohol am Arbeitsplatz strikt zu untersagen ist. Bereits eine Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille beeinflussen Konzentration, Reaktionsfähigkeit und Risikobereitschaft negativ.

Schlagworte

MITARBEITER ARBEITGEBER KÜNDIGUNG ARBEITNEHMER ARBEITSPLATZ ABMAHNUNG BERLIN ARBEITSLEISTUNG BLUTALKOHOLKONZENTRATION RISIKOBEREITSCHAFT THERAPIE VERHALTEN ALKOHOLISMUS ES KRANKHEIT RECHTSPRECHUNG