CareLit Fachartikel
Bei Alkoholmissbrauch ist konsequentes Handeln Pflicht
Sausen, P.; · Altenheim, Hannover · 2014 · Heft 5 · S. 36 bis 37
Dokument
149976
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein sogenanntes absolutes Alkoholverbot im Betrieb kann im Arbeitsvertrag, aber auch durch Dienstanweisung oder eine entsprechende Betriebsvereinbarung geregelt und umgesetzt werden. Zu beachten ist, dass Alkoholverbote in Betrieben mit Betriebsräten der Zustimmung des Betriebsrates bedürfen. Die Anforderungen an die pflegerische Tätigkeit bedingen, dass in der Pflege Alkohol am Arbeitsplatz strikt zu untersagen ist. Bereits eine Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille beeinflussen Konzentration, Reaktionsfähigkeit und Risikobereitschaft negativ.
Schlagworte
MITARBEITER
ARBEITGEBER
KÜNDIGUNG
ARBEITNEHMER
ARBEITSPLATZ
ABMAHNUNG
BERLIN
ARBEITSLEISTUNG
BLUTALKOHOLKONZENTRATION
RISIKOBEREITSCHAFT
THERAPIE
VERHALTEN
ALKOHOLISMUS
ES
KRANKHEIT
RECHTSPRECHUNG