Tagespflege und erhöhte Sachleistung
Häusliche Pflege, Hannover · 2014 · Heft 5 · S. 16
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach mehrfachem Lesen habe ich es dann doch verstanden: Ja, die erhöhte Sachleistung gilt für die ambulante Sachleistung vollumfänglich, also bei Pflegestufe I bis zu 665 EUR, in der Pflegestufe II bis zu 1 250,00 EUR. Und ja, man darf mit Tagespflege kombinieren, in der Pflegestufe I bis zu 997,50 EUR, in der Pflegestufe II bis zu 1 875,00 EUR. ABER: Das ist nur möglich, wenn die Tagespflegesachleistung den Sachleistungsbetrag nach § 36 nicht überschreitet, das sind in der Pflegestufe I 450,00 EUR und in der Pflegestufe II 1100,00 EUR. Wünschenswert wäre jedoch, dass künftig erheblich eingeschränkt alltagskompe…