GPS-Systeme: Datenschutz muss gewährt sein
Sausen, P.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2014 · Heft 5 · S. 32 bis 33
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Auch wenn sich die über ein GPS-System ermittelten Daten regelmäßig unmittelbar nur auf ein Fahrzeug beziehen, handelt es sich doch um personenbezogene Daten im Sinne von § 3 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), da der jeweilige Aufenthaltsort des Mitarbeiters erfasst wird. Der Personenbezug entsteht durch die Zuordnung des Fahrzeugs zu bestimmten Beschäftigten, die dem Arbeitgeber leicht möglich ist. Ohne die ausdrückliche Einwilligung der Mitarbeiter ist eine Erfassung und Speicherung von Standortdaten über ein GPS-Ortungssystem nach dem BDSG nur zulässig, soweit eine Rechtsvorschrift dies erlaubt. Es gilt ein soge…