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Verfassungsrechtliche Anforderungen an Leistungsausschlüsse in der GKV - am Beispiel der Gleichheitswidrigkeit des Leistungsausschlusses für Sehhilfen nach§33Abs. 2S. 2SGBVi. V. m…

Wrase, M.; · Gesundheit und Pflege, Köln · 2014 · Heft 4 · S. 58 bis 67

Dokument
149995
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Gesundheit und Pflege, Köln
Autor:innen
Wrase, M.;
Ausgabe
Heft 4 / 2014
Jahrgang 4
Seiten
58 bis 67
Erschienen: 2014-04-01 00:00:00
ISSN
2191-3595
DOI

Zusammenfassung

Der Beitrag befasst sich mit den verfassungsrechtlichen Grenzen für Leistungsausschlüsse in der GKV. Anhand des Ausschlusses für Sachleistungen im Bereich der Sehhilfenversorgung nach § 33 Abs. 2 S. 2 SGB V und der Umsetzung in der HilfsM-RL des GBA werden die Anforderungen des Gleichheitssatzes nach Art. 3 Abs. 1 GG eingehend dargestellt und geprüft. Im Ergebnis zeigt sich, dass die gegenwärtige Regelung objektiv willkürlich und daher mit dem Grundgesetz unvereinbar ist. Soweit eine verfassungskonforme Auslegung des § 33 Abs. 2 S. 2 SGB V nicht möglich ist, ist eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht gebot…

Schlagworte

BERLIN RECHTSPRECHUNG RECHT KONTAKTLINSEN PFLEGEHILFSMITTEL THERAPIE FAKULTÄT TABU ZAHNERSATZ BEVÖLKERUNG FREIHEIT PRAXIS PATIENTEN GESUNDHEITSWESEN BECKEN DEUTSCHLAND