Zum »geeigneten Ort« der häuslichen Krankenpflege in einer Wohngemeinschaft
Gesundheit und Pflege, Köln · 2014 · Heft 4 · S. 76 bis 77
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nicht entscheidend ist, ob die Einrichtung, in der der Versicherte leben und häusliche Krankenpflege von ihrer Krankenkasse begehren können, unter die heimrechtlichen Vorschriften fällt. Dies ist kein taugliches Abgrenzungskriterium, weil es keinen inhaltlichen Bezug zur häuslichen Krankenpflege hat.1 Entscheidend ist allerdings, ob der Versicherte sich in einer Einrichtung befindet, in der er nach den gesetzlichen Bestimmungen Anspruch auf Erbringung medizinischer Behandlungspflege gegenüber der Einrichtung hat.2 Positiv gewendet sind sonstige geeignete Orte in Form betreuter Wohnformen alle ambulant oder teils…