CareLit Fachartikel

Arbeitnehmer zweiter Klasse

Wichmann, C.; · Neue Caritas, Freiburg · 2014 · Heft 5 · S. 16 bis 18

Dokument
150085
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Neue Caritas, Freiburg
Autor:innen
Wichmann, C.;
Ausgabe
Heft 5 / 2014
Jahrgang 115
Seiten
16 bis 18
Erschienen: 2014-05-05 00:00:00
ISSN
8127-127
DOI

Zusammenfassung

DIE UMSETZUNG DES Sozialstaatsprinzips (Grundgesetz Artikel 20 und 28) hat dazu geführt, dass heute die meisten Bürger(innen) Mitglied in einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, in der Pflegeversicherung, der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung und der Unfallversicherung sind. Wenig bekannt ist, dass Strafgefangene von diesen sozialen Errungenschaften kaum profitieren. Sie sind weder krankennoch pflege versichert. Auch Rentenansprüche werden für Arbeit oder Ausbildung im Gefängnis nicht erwor-ben.

Schlagworte

ARBEITSLOSENVERSICHERUNG AUSBILDUNG KRANKENVERSICHERUNG SOZIALVERSICHERUNG PROJEKT RENTENVERSICHERUNG FREIHEIT ZEIT ARBEIT DEUTSCHLAND PRAXIS KRANKHEIT ORGANISATIONEN LÖSUNGEN BERATUNG EINKOMMEN