CareLit Fachartikel
Arbeitnehmer zweiter Klasse
Wichmann, C.; · Neue Caritas, Freiburg · 2014 · Heft 5 · S. 16 bis 18
Dokument
150085
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
DIE UMSETZUNG DES Sozialstaatsprinzips (Grundgesetz Artikel 20 und 28) hat dazu geführt, dass heute die meisten Bürger(innen) Mitglied in einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, in der Pflegeversicherung, der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung und der Unfallversicherung sind. Wenig bekannt ist, dass Strafgefangene von diesen sozialen Errungenschaften kaum profitieren. Sie sind weder krankennoch pflege versichert. Auch Rentenansprüche werden für Arbeit oder Ausbildung im Gefängnis nicht erwor-ben.
Schlagworte
ARBEITSLOSENVERSICHERUNG
AUSBILDUNG
KRANKENVERSICHERUNG
SOZIALVERSICHERUNG
PROJEKT
RENTENVERSICHERUNG
FREIHEIT
ZEIT
ARBEIT
DEUTSCHLAND
PRAXIS
KRANKHEIT
ORGANISATIONEN
LÖSUNGEN
BERATUNG
EINKOMMEN