Die Hausgeburt ist ein Menschenrecht
Hartmann, K.; Stone, N.; · Deutsche Hebammen Zeitschrift, Hannover · 2014 · Heft 5 · S. 14-18
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit 2010 garantiert die Europäische Menschenrechtskonvention allen Frauen die freie Wahl des Geburtsortes. Die Mitgliedsstaaten müssen per Gesetz dafür sorgen, dass ihre Bürgerinnen tatsächlich zwischen Klinikund Hausgeburt wählen können. Zu verdanken haben Eltern dies der ungarischen Ärztin und Hebamme Agnes Gereb, die einige Jahre in Haft und Hausarrest zubrachte, sowie der ungarischen Mutter Anna Ternovsky, die vor dem Europäischen Gerichtshof in Straßburg geklagt hat. En Nachmittag im Geburtshaus in erwartungsvoller Atmosphäre: Es ist Geburtsvorbereitungskurs. Da hat eine Hochschwangere plötzlich eine Sturz…