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Die Verankerung eines Wirtschaftsausschusses im Personalvertretungsrecht der Länder-Überflüssige Einrichtung oder sinnvolle Ergänzung? -

Weimer, S. Dr.; Schwarting, G. Prof. Dr.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2014 · Heft 5 · S. 164-171

Dokument
150124
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Weimer, S. Dr.; Schwarting, G. Prof. Dr.;
Ausgabe
Heft 5 / 2014
Jahrgang 57
Seiten
164-171
Erschienen: 2014-05-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Der Wirtschaftsausschuss ist eine seit langem im Betriebsverfassungsgesetz verankerte Institution. Er soll dem Betriebsrat vor allem einen besseren Einblick in die Lage des Unternehmens und künftige Unternehmensstrategien ermöglichen. Mit Bezug auf diese Regelung haben inzwischen die Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg eine entsprechende Bestimmung auch in ihr Personalvertretungsrecht übernommen. In dem vorliegenden Beitrag werden die Bestimmungen beider Länder dargestellt und kritisch geprüft. Dabei wird - unter Rückgriff auf die Erfahrungen im privatwirtschaftlichen Bereich - die Frage zu klären s…

Schlagworte

PERSONALRAT UNTERNEHMEN NORDRHEIN-WESTFALEN BADEN-WÜRTTEMBERG EINRICHTUNG PERSONALVERTRETUNGSRECHT PERSONEN SOZIOLOGIE FORSCHUNG GESCHICHTE RECHTSPRECHUNG BERATUNG RICHTLINIE BERATER BEURTEILUNG UNTERLAGEN