Beschluss des BundessozialgerichtsÜberörtliche Sozialhilfeträger sind keine Vertragspartei bei Pflegesatzverhandlung
ROLFS, C.; · Care konkret, Hannover · 2014 · Heft 5 · S. 7,1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Überörtliche Sozialhilf eträg er in Mecklenburg-Vorpommern sind bei Pflegesatzver-handlungen nur dann zu beteiligen, wenn sie selbst Kostenträger sind und auf sie mehr als fünf Prozent der Berechnungstage des Pflegeheimes entfallen. Das hat das Bundes-sozialgericht nun eindeutig geklärt. Noch im März 2013 hatte das Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern den Kommunalen Sozialverband als alleinige Vertragspartei auf der Seite der Sozialhilfeträger bei Pflegesatzvereinbarungen bezeichnet (Az: L 6 P 16/11 KL). Dies hätte dazu geführt, dass nicht mehr die Landkreise, sondern ausschließlich der Kommunale Sozialver…