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Beschluss des BundessozialgerichtsÜberörtliche Sozialhilfeträger sind keine Vertragspartei bei Pflegesatzverhandlung

ROLFS, C.; · Care konkret, Hannover · 2014 · Heft 5 · S. 7,1

Dokument
150145
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Care konkret, Hannover
Autor:innen
ROLFS, C.;
Ausgabe
Heft 5 / 2014
Jahrgang 17
Seiten
7,1
Erschienen: 2014-05-09 00:00:00
ISSN
1435-9286
DOI

Zusammenfassung

Überörtliche Sozialhilf eträg er in Mecklenburg-Vorpommern sind bei Pflegesatzver-handlungen nur dann zu beteiligen, wenn sie selbst Kostenträger sind und auf sie mehr als fünf Prozent der Berechnungstage des Pflegeheimes entfallen. Das hat das Bundes-sozialgericht nun eindeutig geklärt. Noch im März 2013 hatte das Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern den Kommunalen Sozialverband als alleinige Vertragspartei auf der Seite der Sozialhilfeträger bei Pflegesatzvereinbarungen bezeichnet (Az: L 6 P 16/11 KL). Dies hätte dazu geführt, dass nicht mehr die Landkreise, sondern ausschließlich der Kommunale Sozialver…

Schlagworte

RECHTSPRECHUNG MECKLENBURG-VORPOMMERN SOZIALHILFETRÄGER SOZIALRECHT URTEIL PFLEGEHEIM PFLEGEHEIME INTERNET Care konkret Hannover