CareLit Fachartikel
Abgrenzung von Schwangerschaftsabbruch und Tötung
Andreas, M. · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 1986 · Heft 11 · S. 932
Dokument
15017
CareLit-ID
Jahr
1986
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach § 212 BGB wird bestraft, wer einen Menschen tötet. Die fahrlässige Tötung eines Menschen ist nach § 222 StGB ebenfalls - natürlich mit geringerer Strafandrohung - verboten. Liegt nur eine Leibesfrucht vor, finden die strafrechtlichen Bestimmungen über die Abtreibung Anwendung.
Schlagworte
SCHWANGERSCHAFTSABBRUCH
STRAFTAT
MENSCHEN
BEHANDLUNGSFEHLER
RECHTSPRECHUNG
WISSENSCHAFT
MEDIZIN
SCHWANGERSCHAFT
STRAFRECHT
KIND
ERÖFFNUNGSPERIODE
AUSTREIBUNGSPERIODE
ES
BEGRIFFSBILDUNG
BEURTEILUNG
RECHTSANWÄLTE