CareLit Fachartikel

Abgrenzung von Schwangerschaftsabbruch und Tötung

Andreas, M. · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 1986 · Heft 11 · S. 932

Dokument
15017
CareLit-ID
Jahr
1986
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen
Autor:innen
Andreas, M.
Ausgabe
Heft 11 / 1986
Jahrgang 25
Seiten
932
Erschienen: 1986-11-01 00:00:00
ISSN
0340-5303
DOI

Zusammenfassung

Nach § 212 BGB wird bestraft, wer einen Menschen tötet. Die fahrlässige Tötung eines Menschen ist nach § 222 StGB ebenfalls - natürlich mit geringerer Strafandrohung - verboten. Liegt nur eine Leibesfrucht vor, finden die strafrechtlichen Bestimmungen über die Abtreibung Anwendung.

Schlagworte

SCHWANGERSCHAFTSABBRUCH STRAFTAT MENSCHEN BEHANDLUNGSFEHLER RECHTSPRECHUNG WISSENSCHAFT MEDIZIN SCHWANGERSCHAFT STRAFRECHT KIND ERÖFFNUNGSPERIODE AUSTREIBUNGSPERIODE ES BEGRIFFSBILDUNG BEURTEILUNG RECHTSANWÄLTE