Ermächtigte Ärzte werden einbezogen
Rieser, S.; Osterloh, F.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2014 · Heft 5 · S. 631 bis 632
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vor gut einem Jahr hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Bedarfsplanung neu geordnet. Seitdem werden alle Facharztgruppen einbezogen. Etwa 3 000 freie Praxissitze hätten sich als Folge der neuen Planung bundesweit für Hausärzte ergeben, hatte der G-BA erklärt, weitere 400 für Fachärzte und knapp 1 400 für Psychotherapeuten. Ein Puzzleteil des neuen Regelwerks fehlte jedoch noch, zumindest nach Ansicht der Krankenkassen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Dieses hat der G-BA am 17. April geliefert: Künftig soll auch die Leistung ermächtigter Ärztinnen und Ärzte in der Bedarfsplanung berücksichtigt…