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Ermächtigte Ärzte werden einbezogen

Rieser, S.; Osterloh, F.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2014 · Heft 5 · S. 631 bis 632

Dokument
150179
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt, Köln
Autor:innen
Rieser, S.; Osterloh, F.;
Ausgabe
Heft 5 / 2014
Jahrgang 111
Seiten
631 bis 632
Erschienen: 2014-05-02 00:00:00
ISSN
0176-3695
DOI

Zusammenfassung

Vor gut einem Jahr hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Bedarfsplanung neu geordnet. Seitdem werden alle Facharztgruppen einbezogen. Etwa 3 000 freie Praxissitze hätten sich als Folge der neuen Planung bundesweit für Hausärzte ergeben, hatte der G-BA erklärt, weitere 400 für Fachärzte und knapp 1 400 für Psychotherapeuten. Ein Puzzleteil des neuen Regelwerks fehlte jedoch noch, zumindest nach Ansicht der Krankenkassen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Dieses hat der G-BA am 17. April geliefert: Künftig soll auch die Leistung ermächtigter Ärztinnen und Ärzte in der Bedarfsplanung berücksichtigt…

Schlagworte

BEDARFSPLANUNG BETREUUNG EINRICHTUNG LEISTUNG POLITIK STATIONÄR HAUSÄRZTE PSYCHOTHERAPIE RICHTLINIE ES MOTIVATION ZULASSUNG KRANKENHAUSÄRZTE DOKUMENTATION PATIENTEN HONORAR