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Strittiges Alter - strittige Altersdiagnostik

Nowotny, T.; Eisenberg, W.; Mohnike, K.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2014 · Heft 5 · S. 642 bis 643

Dokument
150183
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt, Köln
Autor:innen
Nowotny, T.; Eisenberg, W.; Mohnike, K.;
Ausgabe
Heft 5 / 2014
Jahrgang 111
Seiten
642 bis 643
Erschienen: 2014-05-02 00:00:00
ISSN
0176-3695
DOI

Zusammenfassung

Das vom Gericht beauftragte In-stitut für Rechtsmedizin kommt zu dem Schluss, der Junge sei volljäh-rig. Für ihr Gutachten lassen die Forensiker neben der körperlichen Untersuchung ein Röntgenbild der linken Hand, eine Computertomo-graphie (CT) der Sternoclavicularge-lenke und eine zahnärztliche Untersuchung einschließlich Orthopantomogramm durchfuhren. Die Zahnärztin legt sich aufgrund der durchgebrochenen und sanierten dritten Molaren auf ein Alter über 18 Jahre fest - ein Urteil, das von der Literatur so nicht gestützt wird (1).

Schlagworte

ALTER CT GUTACHTEN INDIKATION STRAHLENBELASTUNG RISIKO ES ELTERN HAND LITERATUR DIAGNOSTIK NAMEN POLIZEI FLÜCHTLINGE STATISTIK ALTERSGRUPPEN