CareLit Fachartikel

Gefährlicher Dampf

Dr. med. Mabuse, Frankfurt · 2014 · Heft 5 · S. 53

Dokument
150198
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Dr. med. Mabuse, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2014
Jahrgang 39
Seiten
53
Erschienen: 2014-05-01 00:00:00
ISSN
0173-430X

Zusammenfassung

Wenn aber E-Zigaretten als „Therapeutikum zur Entwöhnung angeboten werden, sollten sie auch als Arzneimittel gelten. Dies hat das Oberverwaltungsgericht in Münster allerdings verneint, im Gegensatz zu Österreich, wo nikotinhaltige Liquids als Arzneimittel eingestuft wurden und daher auch Studien zur Wirksamkeit und Unbedenklichkeit verlangt werden können. Zudem ergibt sich daraus der Vorteil, dass die Liquids standardisiert hergestellt und ihr Nikotingehalt genau angegeben werden muss, wie dies bei Ni-kotin-Pflastern der Fall ist, die allesamt als Arz-neimittel gelten und nur in Apotheken gekauft werden können.

Schlagworte

ARZNEIMITTEL DAMPF ENTWICKLUNG FORMALDEHYD INTERNET KLASSIFIKATION RAUCHEN DEUTSCHLAND TABAKKONSUM MENSCHEN CHROM HOFFNUNG NEUSEELAND APOTHEKEN NAMEN ES