Anspruch auf Mindestvergütung
SAUSEN, P.; · Care konkret, Hannover · 2014 · Heft 4 · S. 2
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Arbeitnehmer, die in Pflege-einrichtungen überwiegend grund-pflegerische Tätigkeiten erbringen, haben aktuell Anspruch auf einen Mindestlohn von 9,00 Euro je Stunde in den alten Bundesländern und Berlin sowie 8,00 Euro in den neuen Bundesländern. Mitarbeiter, die keine grundpflegerischen Tätigkeiten ausüben (etwa Hauswirtschafts-und Betreuungskräfte), sind vom Pflege mindestlohn ausgenommen. So regelt es das Arbeitnehmer-Ent-sendegesetz (AEntG) in Verbindung mit der Pflegearbeitsbedingungen-verordnung (PflegeArbbV). Der aktuelle Pflegemindestlohn wird derzeit von der zuständigen Kommission überprüft und soll zum…