Langfristiger Behandlungsbedarf und Laufzeit von ärztlichen Verordnungen im Bereich der Versorgung mit Heil-mittel und häuslicher Krankenpflege
Rechtsdepesche, Köln · 2014 · Heft 5 · S. 146 bis 147
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In § 32 Abs. la SGB V ist den Krankenkassen vorgegeben worden, dass Versicherte mit langfristigem Behandlungsbedarf die Möglichkeit haben, sich auf Antrag die erforderlichen Heilmittel von der Krankenkasse für einen ge-eigneten Zeitraum genehmigen zu lassen. Das Nähere, insbesondere zu den Genehmigungsvoraussetzungen, regelt gemäß § 32 Abs. la Satz 2 SGB V der Gemeinsame Bundesausschuss in den Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 SGB V. Über die Anträge ist innerhalb von vier Wochen zu entscheiden (§ 32 Abs. la Satz 3 SGB V); ansonsten gilt die Genehmigung nach Ablauf der Frist als erteilt. Soweit zur Entsc…