Ein Drittel des Satzes ist angemessen
Care konkret, Hannover · 2014 · Heft 5 · S. 8
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Dahinter steckt eine grundsätz-liche Fragestellung: Wie ist die Re-gelung in einem Heimvertrag aus-zulegen, in der hinsichtlich der vom Heim zu berechnenden Leistung-sentgelte auf Regelungen verwiesen wird, die zwischen den Heimträger-verbänden und den Kostenträgern in der Pflegesatzkommission ver-einbart sind? Der BGH entschied, dass eine derartige heimvertragliche Regelung als Bezugnahme auf einen Beschluss des Grundsatz-ausschusses für stationäre Pflege in Nordrhe in-Westfalen (Grundsatz aus schuss) aus 2004 auszulegen sei. Dieser hatte seinerzeit die Erstattung von rund einem Drittel der Verpflegungskosten f…