CareLit Fachartikel
Erhöhte Pflegestufe des Erblassers lässt keine Rückschlüsse auf Testierfähigkeit zu
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2014 · Heft 4 · S. 225 bis 230
Dokument
150369
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Beteiligten zu 1) und 2) sind die Geschwister der am 09.09.2012 in Wesel kinderlos verstorbenen Erblasserin. Die Beteiligte zu 3) ist eine Stiftung, die die Erblasserin und deren bereits am 28.11.2011 verstor-bener Ehemann mit einem zu UR.-Nr. 537/2011 des Notars S. in Wesel vom 04.05.2011 errichteten Ehegattentestament zur Alleinerbin eingesetzt haben; die Beteiligte zu 3) befand sich zum Zeitpunkt der Errichtung des Testaments noch in Gründung, ist aber inzwischen beim Regierungspräsidenten in Düsseldorfeingetragen.
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
PFLEGESTUFE
DEMENZ
RECHTSPRECHUNG
ZEIT
ALTENHEIM
GESCHWISTER
EHELEUTE
KOMMUNIKATION
ARBEIT
SCHREIBEN
PERSONEN
BEURTEILUNG
VERHALTEN
SKOLIOSE
WIRBELSÄULE