CareLit Fachartikel
Leistungen der Eingliederungshilfe stehen einem Anspruch auf häusliche Krankenpflege nicht entgegen SGB V § 37; SGB XII § 53, § 54; SCB IX § 55
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2014 · Heft 4 · S. 257 bis 264
Dokument
150374
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit April 2007 ist der Anwendungsbereich für Leistungen der Behandlungspflege im Rahmen der häuslichen Krankenpflege gemäß § 37 SGB V auf alle geeigneten Orte erweitert. Seit dieser Zeit besteht Streit über die Rechtsfrage, ob - wie im vorliegenden Fall - die Wohnform des ambulant betreuten Wohnens ein »geeigneter Ort« im Sinne von § 37 SGB V sein kann. Mit der Folge, dass bei Bejahung dieser Frage die Krankenkasse die Kosten für die notwendige häusliche Krankenpflege tragen muss.
Schlagworte
KRANKENPFLEGE
HAUSHALT
KOSTEN
LEISTUNG
WOHNFORM
WOHNEN
LEBEN
MENSCHEN
ZEIT
HÖHE
PERSÖNLICHKEIT
WOHNUNG
BERATUNG
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