Umkleiden ist Arbeitszeit
Demenzpflege im Blick, Stuttgart · 2014 · Heft 5 · S. 8
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Schwester Luisa arbeitet in einem Pflegeheim, in dem Dienstkleidung vorgeschrieben ist. Die Umkleidespinde sind im Kellergeschoss. Das Umziehen kostet Luisa mit dem Weg in ihren Wohnbereich im dritten Geschoss jeden Tag etwa 10 Minuten. Das Tragen der Kleidung ist Pflicht während der Arbeit. Sie verbleibt in der Einrichtung und wird auch dort gewaschen. Bisher war es für Luisa selbstverständlich, dass diese Zeit - wie der Arbeitsweg auch - nicht zur Ar-beitszeit gehörte. Das Bundesarbeitsgericht hat sich nun in einem aktuellen Urteil (Az: 5 AZR 678/11) zur Problematik geäußert, unter welchen Voraussetzungen notw…