CareLit Fachartikel

Umkleiden ist Arbeitszeit

Demenzpflege im Blick, Stuttgart · 2014 · Heft 5 · S. 8

Dokument
150416
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Demenzpflege im Blick, Stuttgart
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2014
Jahrgang 4
Seiten
8
Erschienen: 2014-05-01 00:00:00
ISSN
1867-6545
DOI

Zusammenfassung

Schwester Luisa arbeitet in einem Pflegeheim, in dem Dienstkleidung vorgeschrieben ist. Die Umkleidespinde sind im Kellergeschoss. Das Umziehen kostet Luisa mit dem Weg in ihren Wohnbereich im dritten Geschoss jeden Tag etwa 10 Minuten. Das Tragen der Kleidung ist Pflicht während der Arbeit. Sie verbleibt in der Einrichtung und wird auch dort gewaschen. Bisher war es für Luisa selbstverständlich, dass diese Zeit - wie der Arbeitsweg auch - nicht zur Ar-beitszeit gehörte. Das Bundesarbeitsgericht hat sich nun in einem aktuellen Urteil (Az: 5 AZR 678/11) zur Problematik geäußert, unter welchen Voraussetzungen notw…

Schlagworte

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