CareLit Fachartikel
Besoldungsrechtlicher Stufenaufstieg für Personalratsmitglieder
Reich, A.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2014 · Heft 6 · S. 204 bis 210
Dokument
150470
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit der Neuregelung des Besoldungsrechts des Bundes gibt es für die Berechnung des Grundgehalts eines Beamten kein Besoldungsdienstalter mehr, sondern wie im Tarifrecht ein leistungsorientiertes System von Erfahrungsstufen. Wenn ein Beamter als Mitglied der Personalvertretung in den Er fahr ungs stufen aufsteigen will, muss seine Leistung bewertet werden, obwohl er doch wegen seiner Tätigkeit in der Personalvertretung nicht begünstigt und nicht benachteiligt werden darf.
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
LEISTUNG
LEISTUNGSBEWERTUNG
PERSONALRAT
TÄTIGKEIT
ZEIT
HÖHE
RECHTSANWÄLTE
BERLIN
ES
BESCHLEUNIGUNG
STIFTUNGEN
RECHTSPRECHUNG
BUNDESREGIERUNG
COMPLIANCE
PRAXIS