CareLit Fachartikel
Wahlberechtigung nur bei Dienststellenzugehörigkeit und Beschäftigteneigenschaft
Die Personalvertretung, Berlin · 2014 · Heft 6 · S. 214 bis 216
Dokument
150472
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Wahlberechtigung eines Beschäftigten setzt nach §10 Abs. 1 LPVG NRW sowohl die Beschäftigteneigenschaft als auch die Dienststellenzugehörigkeit voraus. Beide Tatbestandsmerkmale knüpfen aber im Anwen-dungsbereich des LPVG NRW an dieselbe Voraussetzung - nämlich der Eingliederung in die Dienststelle {im Sinne der Ausübung einer weisungsgebundenen Tätig-keit) - an (im Anschluss an OVG NRW, Beschluss vom 11. 4. 2013 - 20 A 2O92/12. FVL -).
Schlagworte
GESCHÄFTSFÜHRER
RECHTSPRECHUNG
TÄTIGKEIT
ENTSCHEIDUNG
RECHT
AUFNAHME
PERSONEN
ES
STIFTUNGEN
BERUFSAUSBILDUNG
ARBEITSVERHÄLTNIS
ZEIT
MOTIVATION
Die Personalvertretung
Berlin