CareLit Fachartikel

Wahlberechtigung nur bei Dienststellenzugehörigkeit und Beschäftigteneigenschaft

Die Personalvertretung, Berlin · 2014 · Heft 6 · S. 214 bis 216

Dokument
150472
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2014
Jahrgang 57
Seiten
214 bis 216
Erschienen: 2014-06-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Die Wahlberechtigung eines Beschäftigten setzt nach §10 Abs. 1 LPVG NRW sowohl die Beschäftigteneigenschaft als auch die Dienststellenzugehörigkeit voraus. Beide Tatbestandsmerkmale knüpfen aber im Anwen-dungsbereich des LPVG NRW an dieselbe Voraussetzung - nämlich der Eingliederung in die Dienststelle {im Sinne der Ausübung einer weisungsgebundenen Tätig-keit) - an (im Anschluss an OVG NRW, Beschluss vom 11. 4. 2013 - 20 A 2O92/12. FVL -).

Schlagworte

GESCHÄFTSFÜHRER RECHTSPRECHUNG TÄTIGKEIT ENTSCHEIDUNG RECHT AUFNAHME PERSONEN ES STIFTUNGEN BERUFSAUSBILDUNG ARBEITSVERHÄLTNIS ZEIT MOTIVATION Die Personalvertretung Berlin