CareLit Fachartikel
Konstitutive Entgeltregelung im Arbeitsvertrag
Die Personalvertretung, Berlin · 2014 · Heft 6 · S. 228 bis 232
Dokument
150476
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Nennung einer Entgeltgruppe in einem Arbeitsvertrag im öffentlichen Dienst kann unter Berücksichtigung ihrer nach § 22 Abs. 3 BAT vorgesehenen Angabeim Arbeitsvertrag in der Regel dann nicht als sog. konstitutive Entgeltvereinbarung ausgelegt werden, wenn sich nach dem Arbeitsvertrags inhalt mit hinreichender Deutlichkeit ergibt, allein die tarifliche oder andere in Bezug genommene Eingruppierungsbe Stimmungen sollen für die Ermittlung der zutreffenden Entgelthöhen maßgebend sein.
Schlagworte
TVÖD
ARBEITSVERTRAG
BAT
EINGRUPPIERUNG
TÄTIGKEIT
RECHTSPRECHUNG
ARBEIT
LEHRAMTSSTUDIUM
MATHEMATIK
ARBEITSVERHÄLTNIS
SCHREIBEN
ES
ZEIT
Die Personalvertretung
Berlin