CareLit Fachartikel

Konstitutive Entgeltregelung im Arbeitsvertrag

Die Personalvertretung, Berlin · 2014 · Heft 6 · S. 228 bis 232

Dokument
150476
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2014
Jahrgang 57
Seiten
228 bis 232
Erschienen: 2014-06-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Die Nennung einer Entgeltgruppe in einem Arbeitsvertrag im öffentlichen Dienst kann unter Berücksichtigung ihrer nach § 22 Abs. 3 BAT vorgesehenen Angabeim Arbeitsvertrag in der Regel dann nicht als sog. konstitutive Entgeltvereinbarung ausgelegt werden, wenn sich nach dem Arbeitsvertrags inhalt mit hinreichender Deutlichkeit ergibt, allein die tarifliche oder andere in Bezug genommene Eingruppierungsbe Stimmungen sollen für die Ermittlung der zutreffenden Entgelthöhen maßgebend sein.

Schlagworte

TVÖD ARBEITSVERTRAG BAT EINGRUPPIERUNG TÄTIGKEIT RECHTSPRECHUNG ARBEIT LEHRAMTSSTUDIUM MATHEMATIK ARBEITSVERHÄLTNIS SCHREIBEN ES ZEIT Die Personalvertretung Berlin