Prüfung nicht aufs Land beschränkt
Mertens, A.; · Gesundheit + Gesellschaft, Remagen · 2014 · Heft 5 · S. 38 bis 39
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In dem Fall, der dem Bundessozialgericht (BSG) zur Entscheidung vorlag, ging es um die Frage, ob eine Krankenkasse im Rahmen der Prüfung einer Abrechnung eines Krankenhauses in Nordrhein-Westfalen verlangen kann, die Behandlungs-unterlagen an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) in Rheinland-Pfalz herauszugeben. Die in Nordrhein-Westfalen gelegene Klinik hatte einen bei der klagenden Kasse versicherten Patienten vom 16. Oktober bis 10. November 2009 stationär behandelt. Sie berechnete dafür 3.953 Euro (Diagnosis Related Group E65C: Chronischobstruktive Atemwegserkrankung ohne äußerst schwere Ko…