CareLit Fachartikel

Ein Zwischenerfolg und zahlreiche offene Fragen

Waldner, M.; Albrecht, A. C.; · Competence, Zürich · 2014 · Heft 6 · S. 24 bis 25

Dokument
150518
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Competence, Zürich
Autor:innen
Waldner, M.; Albrecht, A. C.;
Ausgabe
Heft 6 / 2014
Jahrgang 78
Seiten
24 bis 25
Erschienen: 2014-06-01 00:00:00
ISSN
1424-2168
DOI

Zusammenfassung

Einen erfreulichen Grundsatzentscheid hat das Gericht zur Frage gefällt, ob im Rahmen eines Benchmarkings, das zur Tariffestsetzung durchgeführt werden muss, einem Spital, dessen benchmarkingrelevante Kosten unter dem massgeblichen Benchmark liegen, ein Tarif auf dem Niveau des Benchmarks zugestanden werden darf. Das Gericht folgte in diesem Punkt entgegen der Haltung der Preisüberwachung der Argumentation der Spitäler. Demnach darf ein Kanton den Tarif für ein bestimmtes Spital unter Umständen über dessen Kostenniveau festsetzen, wenn der massgebliche Benchmark entsprechend hoch ist.

Schlagworte

GERICHT BENCHMARKING KOSTEN URTEIL KRANKENHAUS KRANKENVERSICHERUNG AINS FORSCHUNG PRAXIS HÖHE HAND POLITIK SCHWEIZ Competence Zürich