Ein Zwischenerfolg und zahlreiche offene Fragen
Waldner, M.; Albrecht, A. C.; · Competence, Zürich · 2014 · Heft 6 · S. 24 bis 25
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Einen erfreulichen Grundsatzentscheid hat das Gericht zur Frage gefällt, ob im Rahmen eines Benchmarkings, das zur Tariffestsetzung durchgeführt werden muss, einem Spital, dessen benchmarkingrelevante Kosten unter dem massgeblichen Benchmark liegen, ein Tarif auf dem Niveau des Benchmarks zugestanden werden darf. Das Gericht folgte in diesem Punkt entgegen der Haltung der Preisüberwachung der Argumentation der Spitäler. Demnach darf ein Kanton den Tarif für ein bestimmtes Spital unter Umständen über dessen Kostenniveau festsetzen, wenn der massgebliche Benchmark entsprechend hoch ist.