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BURHOLT, C.; HORSKEN, A.-K.; · Care konkret, Hannover · 2014 · Heft 5 · S. 11
Dokument
150532
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Für ambulante Intensiv-pflegedienste ist der erfolgreiche Abschluss einer Ergänzungsverein-barung gemäß § 132a Abs. 2 Satz 1 SGB V häufig von entscheidender wirtschaftlicher Bedeutung. Die Vereinbarung von verbindlichen Stundensätzen für die i: iund die WG-Versorgung verschafft den Pflegediensten während der Vertragslaufzeit Planung s Sicherheit und erspart Auseinandersetzungen mit den Kostenträgern im Einzelfall.
Schlagworte
MECKLENBURG-VORPOMMERN
MITARBEITER
PFLEGEPERSONAL
BERLIN
BKK
DATENSCHUTZ
SICHERHEIT
ES
UNTERLAGEN
PRAXIS
RECHTSANWÄLTE
Care konkret
Hannover