Pflegedienste müssen sich auf neues Verfahren einstellen
REGENER, K. G.; · Care konkret, Hannover · 2014 · Heft 5 · S. 12
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit dem Jahr 2009 unterliegen Zinsen, Dividenden und Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren grundsätzlich einer Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent zuzüglich Solidaritäts Zuschlag sowie gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Abgeltungsteuer und der Solidaritätszuschlag wer-den dabei durch das auszahlende Kreditinstitut oder die ausschütten-de GmbH vom Bruttokapitalertrag einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Kirchensteuer wird bisher jedoch nur abgezogen, wenn der Sparer oder Anteilseigner seine Bank oder GmbH damit beauftragt. Ohne einen Antrag müssen kirchensteuerpflichtige Kapitalerträge im Rahmen…