Nachweis und Begründung der Zweckmäßigkeit einer Arzneimitteldosierung im Nachzulassungsverfahren des AMG
Koenig, C.; Ghazarian, L.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2014 · Heft 5 · S. 181 bis 188
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Nachzulassung von Humanarzneimitteln wurde in der Bundesrepublik Deutschland zwar offiziell zum 31. 12. 2005 abgeschlossen,2 aber Versagungsentscheidungen des BfArM beschäftigen noch immer die Verwaltungsgcrichtsbarkcit. Ein neueres Urteil des vergangenen Jahres3 gibt Anlass, der — vom OVG NRW bereits in einem Beschluss vom 20. 10. 2009 aufgeworfenen —4 Frage nachzugehen, ob der fehlende oder unzureichende Nachweis der Zweckmäßigkeit der Dosierung eines Arzneimittels einen Versagungsgrund im Rahmen des Nachzulassungsverfahrens gemäß §§ 105 Abs. 4f Satz 1, 25 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AMG darstellt, wenn die therap…