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Zur Zulässigkeit von Rabattund Bonussystemen von EU-Versandapotheken - „Holland-PreiseUWG § 4 Nr. 11; AMG § 78 I 4, II 2 und 3; AMPreisV§§ 1 I Nr 2, 3

Pharma Recht, Frankfurt · 2014 · Heft 5 · S. 190 bis 192

Dokument
150568
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2014
Jahrgang 36
Seiten
190 bis 192
Erschienen: 2014-05-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Im Hinblick auf den Zweck des Arzneimittelund Apothekenrechts, die Wirkung von Arzneimitteln zu ermöglichen und vor den mit ihrer Anwendung verbundenen Risiken zu schützen, liegt eine Abgabe im Sinne des § 78 AMG dann vor, wenn durch einen auf ein Arzneimittel bezogenen Vorgang bewusst und gewollt die Möglichkeit einer eigenen Verwendung in Form der Anwendung oder Weitergabe des Mittels durch einen anderen als den bisherigen Inhaber der Verfügungsgewalt geschaffen wird. Bei „Abholmodellen liegt der Ort der Abgabe daher zwar grundsätzlich dort, wo die vom Empfänger mit der Abholung beauftragte Person das Mittel a…

Schlagworte

APOTHEKE BUNDESGERICHTSHOF MARKETING URTEIL SERVICE BERATUNG APOTHEKER DEUTSCHLAND APOTHEKEN WERBUNG HÖHE RECHTSPRECHUNG BEURTEILUNG HANDEL ZIELE BEVÖLKERUNG