Zur Zulässigkeit von Rabattund Bonussystemen von EU-Versandapotheken - „Holland-PreiseUWG § 4 Nr. 11; AMG § 78 I 4, II 2 und 3; AMPreisV§§ 1 I Nr 2, 3
Pharma Recht, Frankfurt · 2014 · Heft 5 · S. 190 bis 192
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Hinblick auf den Zweck des Arzneimittelund Apothekenrechts, die Wirkung von Arzneimitteln zu ermöglichen und vor den mit ihrer Anwendung verbundenen Risiken zu schützen, liegt eine Abgabe im Sinne des § 78 AMG dann vor, wenn durch einen auf ein Arzneimittel bezogenen Vorgang bewusst und gewollt die Möglichkeit einer eigenen Verwendung in Form der Anwendung oder Weitergabe des Mittels durch einen anderen als den bisherigen Inhaber der Verfügungsgewalt geschaffen wird. Bei „Abholmodellen liegt der Ort der Abgabe daher zwar grundsätzlich dort, wo die vom Empfänger mit der Abholung beauftragte Person das Mittel a…