CareLit Fachartikel
E Zigaretten in Gaststätten nicht verboten NiSchG NRW § 3 I 1
Pharma Recht, Frankfurt · 2014 · Heft 5 · S. 192 bis 202
Dokument
150569
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Beim „Rauchen wird Rauch inhaliert, der durch die Verbrennung von Tabakprodukten entsteht. In der E-Zigarette verdampft hingegen eine (meist nikotinhaltige) Flüssigkeit. Tabak wird jedoch nicht verbrannt. Schon nach dem Wortsinn liegt kein Rauchen vor.
Schlagworte
RECHTSPRECHUNG
DAMPF
URTEIL
UNTERNEHMEN
RICHTLINIE
BETRIEB
RAUCHEN
TABAK
LUFT
ZEIT
GANG
SCHREIBEN
TABAKWAREN
LANDESREGIERUNG
GESUNDHEIT
BEVÖLKERUNG