CareLit Fachartikel

E Zigaretten in Gaststätten nicht verboten NiSchG NRW § 3 I 1

Pharma Recht, Frankfurt · 2014 · Heft 5 · S. 192 bis 202

Dokument
150569
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2014
Jahrgang 36
Seiten
192 bis 202
Erschienen: 2014-05-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Beim „Rauchen wird Rauch inhaliert, der durch die Verbrennung von Tabakprodukten entsteht. In der E-Zigarette verdampft hingegen eine (meist nikotinhaltige) Flüssigkeit. Tabak wird jedoch nicht verbrannt. Schon nach dem Wortsinn liegt kein Rauchen vor.

Schlagworte

RECHTSPRECHUNG DAMPF URTEIL UNTERNEHMEN RICHTLINIE BETRIEB RAUCHEN TABAK LUFT ZEIT GANG SCHREIBEN TABAKWAREN LANDESREGIERUNG GESUNDHEIT BEVÖLKERUNG