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Ergänzendes Schutzzertifikat bei Funktionsformel im Grundpatent AEUV Art. 267; EWG VO 469/2009 Art. 3, 3 a; EPÜ Art. 69

Pharma Recht, Frankfurt · 2014 · Heft 5 · S. 208 bis 214

Dokument
150571
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2014
Jahrgang 36
Seiten
208 bis 214
Erschienen: 2014-05-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Art. 3 der Verordnung (EG) Nr. 469/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. 5. 2009 über das ergänzende Schutzzertifikat für Arzneimittel ist dahin auszulegen, dass es für die Einstufung eines Wirkstoffs als im Sinne dieser Bestimmung „durch ein in Kraft befindliches Grundpatent geschützt nicht erforderlich ist, diesen Wirkstoff in den Ansprüchen des be-stellenden Patents mit einer Strukturformel anzuführen. Wenn dieser Wirkstoff unter eine in den Ansprüchen eines vom EPA erteilten Patents enthaltene Funktionsformel fällt, steht Art. 3 Buchst, a der Verordnung Nr. 469/2009 der Erteilung eines ESZ fü…

Schlagworte

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