Geschlossene Veranstaltung oder segensreiches Gremium?
führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2014 · Heft 5 · S. 456 bis 458
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz führt Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland. Weil das Bundesgesundheitsministerium den Antrag auf Mitspracherecht im Gemeinsamen Bundesauschuss abgelehnt hat, will die Patientenvertretung einen dem Sozialgericht Düsseldorf erstreiten. Pharmaindustrie und Medizintechnikverbände, die seit Jahren auf mehr Mitsprache pochen, erwarten den Ausgang des Verfahrens mit Spannung. Zwar mögen die Erfolgsaussichten eher bescheiden sein, doch mit der Klage rückt auch der durchaus umstrittene G-BA wieder in den Fokus der Öffentlichkeit.