CareLit Fachartikel
Sondennahrung reduziert die Verpflegungskosten anteilig
Altenheim, Hannover · 2014 · Heft 6 · S. 28 bis 29
Dokument
150602
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Bundesgerichtshof (BGH) wies, ebenso wie die Vorinstanzen, die Klage ab. Im Heimvertrag auf die „Regelungen von Leistungsentgelten zwi-schen den Heimträgerverbänden und den öffentlichen Kostenträgern Bezug zu nehmen, sei eine hinreichend bestimmte vertragliche Grundlage. Auch inhaltlich sei die Reduzierung sachlich gerechtfertigt. Sie entspräche den reinen Lebcnsmit-telkosten und die Ersparnis des Heims beschränke sich im Wesentlichen tatsächlich darauf. Das Thema Sondenernährung und Heimentgelte ist ein Dauerbrenner in der Rechtsprechung zum Heimvertragsrecht.
Schlagworte
BUNDESGERICHTSHOF
HEIMBEWOHNER
HEIMTRÄGER
HEIMVERTRAG
SONDENERNÄHRUNG
NORDRHEIN-WESTFALEN
Ebenso
Vorinstanzen
Klage
Regelungen
Leistungsentgelten
Zwi-Schen
Heimträgerverbänden
Öffentlichen
Kostenträgern
Bezug